Die sozialen Rechte von geflüchteten Menschen werden seit Monaten erneut mit einer autoritären Politik angegriffen. Dabei wird das Existenzminimum für Geflüchtete in Frage gestellt und weitere Leistungsabsenkungen und – ausschlüsse gefordert. Mit der geplanten „Bezahlkarte“ (Ortenaukreis als Vorreiter), die flächendeckend eingeführt werden soll, sind nie gekannte Grundrechtseingriffe möglich. Durch die Neudefinition einer Arbeitspflicht für 80 Cent/h für Geflüchtete, „wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient“, wird seit Ende Februar 2024 ein Arbeitsdienst mit einer Nulltarifpolitik begründet.
Gleichzeitig hat sich der Staat mit dem „Rückführungsverbesserungsgesetz“ Instrumente geschaffen, die u. a. die Betretung und Durchsuchungen von Wohnungen und Handybeschlagnahme erleichtern.
Mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) werden die Mitgliedsstaaten an den Außengrenzen verpflichtet, Grenzverfahren (auch in Haftlagern) für Asylsuchende durchzuführen und sie von dort abzuschieben. Die Standards für sogenannte „Sichere Drittstaaten“ wurden gesenkt und ein „Solidaritätsmechanismus“, der zu mehr Abschiebungen führen wird, vereinbart. Das in Verordnungen geregelte GEAS ist einen Angriff gegen die bürgerliche Rechtsstaatlichkeit und Verfahrensrechte der Geflüchteten, die Genfer Flüchtlings- und Europäische Menschenrechtskonvention. Geflüchtete, die in weiteren EU-Ländern (Sekundärantrag) einen Asylantrag stellen, sollen keine sozialen Leistungen mehr erhalten.
Zwei Aktivist*innen von Aktion Bleiberecht Freiburg informieren über die aktuellen Entwicklungen.
Donnerstag, 18.04.2024, 19:30 Uhr
In der Grünerei, Hinterhof der Okenstraße 59, Ecke Tullastraße in Offenburg.